Äquivalenz (Sek. II)
Zulassung zur Berufsprüfung
Gemäss Prüfungsordnung wirst du zur Berufsprüfung zugelassen, wenn du:
- über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation auf Sekundarstufe II (z. B. eine schweizerische Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität) verfügst; und
- in der Regel mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem Pensum von mindestens 80 % als Gewerkschaftssekretär:in oder in einem vergleichbaren Arbeitsgebiet nachweisen kannst
Zulassung «sur dossier»
Für den Fall, dass du über keinen Schweizer Abschluss auf Sekundarstufe II verfügst, hast du die Möglichkeit, ein Gesuch um Zulassung sur dossier bei der Qualitätssicherungskommission einzureichen.
- Alle wichtigen Informationen zum Verfahren findest du in der Wegleitung
- Das entsprechende Formular steht dir zum Download bereit
- Für die Prüfung deines Gesuchs wird eine Gebühr von CHF 100.– erhoben
Wegleitung «Zulassung zur Berufsprüfung ‘Gewerkschaftssekretär:in‘ mit eidg. Fachausweis für Kandidat:innen ohne in der Schweiz anerkannten Sek. II Abschluss»
Interessierte füllen bitte den Antrag «Zulassung zur Berufsprüfung ‘Gewerkschaftssekretär:in’ mit eidg. Fachausweis für Kandidat:innen ohne in der Schweiz anerkannten Sek. II Abschluss» aus.
Bei Fragen wende dich an die zuständige Ausbildungsleitung:
Anna Pfister, 058 218 00 07, anna.pfister@movendo.ch
Vincent Vernez, 058 218 00 17, vincent.vernez@movendo.ch